Ein Herkunftsnachweis ist für die Einfuhr in den meisten Fällen nicht erforderlich, da die vorgelegte Rechnung die meisten Importanforderungen erfüllt. Für verwaltete Konten kann von Fall zu Fall ein Herkunftsnachweis ausgestellt werden. Wenn Sie einen solchen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer.
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